Hausordnung der Realschule Spaichingen

 

VORWORT

 

Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern haben teil am Schulleben. Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Beteiligten, deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen, damit sich alle wohlfühlen und gute Leistungen erbringen können. Diese Hausordnung ist für alle verbindlich.

 

 

1.      Die Hausordnung ist die Grundlage für rücksichtsvolles und tolerantes Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft.

 

2.      Die Hausordnung ist die Voraussetzung dafür, dass Mitverantwortung und demokratisches Handeln ermöglicht wird.

 

3.      Die Hausordnung gibt den Rahmen für gemeinsame Werte, Regelungen und Verbote vor.

 

BEZUG ZUM LEITBILD

 

Wir

 

... sehen uns als Gemeinschaft.

 

... wünschen uns Wertschätzung jedes Einzelnen.

 

... brauchen Regelklarheit.

 

... möchten eine positive Stimmung.

 

... übernehmen Verantwortung.

 

... unterstützen einander.

 

... schreiben Respekt groß.

 

... fordern Gerechtigkeit ein.

 

... wollen gemeinsam Zukunft schaffen.

 

 Daher

 

... achten wir auf ein gutes und verständnisvolles Zusammenleben zwischen allen Beteiligten.

 

... akzeptieren wir Vielfalt.

 

... unterstützen sich alle am Schulleben Beteiligten gegenseitig.

 

... vermeiden wir jegliche Art von Gewalt.

 

... suchen wir gemeinsam nach akzeptablen Lösungen.

 

... bemühen wir uns um einen guten und freundlichen Ton und gehen höflich miteinander um.

 

... begegnen wir uns mit Respekt und vermeiden beleidigende und herabwürdigende Bemerkungen jeglicher

 

    Art.

 

... versuchen wir eine vertrauensvolle Lernatmosphäre zu schaffen, in der Fehler gemacht werden dürfen.

 

... führen wir die uns aufgetragenen Dienste und Sonderaufgaben pflichtbewusst und sorgfältig durch.

 

... achten und respektieren wir das Eigentum anderer, auch das Schuleigentum.

 

... versuchen wir Probleme im persönlichen Gespräch zu lösen oder suchen neutrale Unterstützung bei

 

   Lehrern, Streitschlichtern und Schulsozialarbeit.

 

 

HILFEN ZUR UMSETZUNG UNSERER GEMEINSAMEN ZIELE SIND BEISPIELSWEISE:

 ·         SMV

 

·         Streitschlichter

 

·         Klassenrat

 

·         Klassenpflegschaft

 

·         Lehrer

 

·         Schulleitung

 

·         Vertrauenslehrer

 

·          Schulsozialarbeit

 

·         Mutpol

 

 

FOLGENDE REGELN GELTEN AN UNSERER SCHULE:

 

1.      Schülerinnen und Schüler, die während der regulären Unterrichtszeit keinen Unterricht haben, halten sich grundsätzlich in der Aula oder im Pausenhof auf, ohne den Unterricht zu stören.

 

2.      Pünktliche Anwesenheit zum Unterrichtsbeginn und pünktliches Unterrichtsende.

 

3.      Fahrradständer, das Gelände vor dem Technikgebäude und Grünanlagen sind kein Aufenthaltsbereich für Schüler.

 

4.      Zum Unterrichtsbeginn (Gongzeichen) sitzen die Schüler am Platz und halten Bücher, Hefte oder anderes Arbeitsmaterial für die nächste Stunde bereit.

 

5.      Zu den Sportstätten begeben sich die Schüler und Schülerinnen auf dem vorgeschriebenen Weg.

 

6.      Im Krankheitsfall müssen Entschuldigungen am ersten Tag telefonisch mitgeteilt werden. Bei Fehlen einer Entschuldigung am Tag einer Leistungskontrolle wird dies mit Note 6 bewertet. In jedem Fall muss bis zum 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.

 

7.      Bei Krankheit kann nach Genehmigung des Fachlehrers der Unterricht verlassen werden. Ein Verlassen des Schulgeländes ist nur durch Abholen eines Erziehungsberechtigten bzw. vorheriges Telefonieren auf dem Sekretariat mit den Eltern möglich.  Ein ausgehändigtes Formblatt muss von Erziehungsberechtigten unterschrieben und zurückgebracht werden.

 

8.      Beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes ist für alle Verkehrsteilnehmer äußerste Vorsicht geboten. Die geltenden Verkehrsregelungen müssen eingehalten werden.

 

9.      Die Brandschutzregelungen müssen genau befolgt werden.

 

10.   Roller, Skateboards und Ähnliches dürfen auf dem Schulgelände nicht verwendet werden und müssen im Unterricht an einem Ort verstaut werden, an dem keine Verletzungsgefahr besteht.

 

11.   Die Nutzung elektronischer Geräte wie Handys, MP3-Player, Tablets usw. ist auf dem Schulgelände und dem Weg zu den Sportstätten verboten. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein. Ausnahmen sind nur durch Genehmigung des Fachlehrers möglich.

 

12.   Ebenso verboten ist Kaugummikauen, Rauchen, Sitzen auf Gängen und Treppen während den Pausen, Sitzen auf Fensterbänken und Unterschränken, Schneeballwerfen, Verlassen des Schulgeländes ohne Genehmigung.

13.   Der Konsum von Energy-Drinks ist auf dem Schulgelände bzw. bei Schulveranstaltungen verboten. Bei Verstoß wird das Getränk sofort entsorgt.

 

KONSEQUENZEN

 

Bei Verstößen gegen Regeln und Verbote werden pädagogische Erziehungsmaßnahmen bis hin zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Schulgesetz § 90 (z.B. Unterrichtsausschluss oder Schulausschluss) durchgeführt.

 

Jede Klasse soll im Rahmen der Hausordnung Klassenregeln aufstellen. Außerdem muss die Regelung der Klassendienste, die Gestaltung des Klassenraums, die Führung von Arbeitsmitteln, die Regelung der Sitzordnung etc. besprochen werden.

 

Über diese Hausordnung informiert sich jede Klasse zusammen mit dem Klassenlehrer zu Beginn jedes Schuljahres. Die Hausordnung und die Klassenordnung sind im Klassenzimmer präsent.

 

 

                                                                                        Volk (Schulleiter), Spaichingen, 12.09.2022